Es besteht Klärungsbedarf bei den Abwassergebühren

 
Dr. Stefan JoxDr. Stefan Jox
Folgen des OVG-Urteils...
Dieses Urteil sorgt in vielen NRW-Kommunen für Gesprächsstoff: Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat in dieser Woche ein Urteil zur Unzulässigkeit der Berechnung von Abwassergebühren im Land gefällt. Am Beispiel eines Falles aus Oer-Erkenschwick wurde vorgerechnet, dass diese auf der Basis falscher Grundlagen berechnet worden seien. Die CDU-Ratsfraktion will nun möglichst schnell Klarheit, welche Konsequenzen dies für Bochum hat. In einer Anfrage für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni fragt die CDU nach. „Wir wissen, dass auch in Bochum Hunderte Menschen Widerspruch gegen die Abwassergebühren eingelegt haben“, sagt Dr. Stefan Jox, CDU-Sprecher im zuständigen Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, „sie verweisen mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler auf zu hohe Zinsen, die von der Stadt kalkuliert wurden.“ Diese waren jetzt auch beim OVG-Urteil der Hauptknackpunkt. „NRW-weit reden wir über Millionensummen, um die es jetzt geht“, erklärt CDU-Ratsfraktionschef Christian Haardt, „wir müssen nun schnellstmöglich wissen, was dieses Urteil für Bochum bedeutet und mit welchem Zinssatz hier kalkuliert wurde. Münster hat Folgen für kommende Bochumer Haushalte, hier herrscht Klärungsbedarf. Zu klären ist auch, wie viele Bochumer genau Widerspruch eingereicht haben.“