Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird abgeschafft

Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird in Bochum dauerhaft abgeschafft. „Das ist ein wichtiges Zeichen für die Bochumer Clublandschaft, in der man sich große Sorgen gemacht hat“, erklärt CDU-Ratsfraktionschef Karsten Herlitz. „Wir haben die Signale verstanden – und es ist gut, dass ein breites Bündnis im Rat sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt hat. Diese Steuer ist aus der Zeit gefallen. Wir müssen unseren Bochumer Diskotheken und der Club-Kultur im Wettbewerb mit anderen Städten nicht mit zusätzlichen Belastungen das Leben schwer machen!“

Der Stadtrat hat am heutigen Donnerstag auf Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen beschlossen, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen bis Ende 2024 ausgesetzt wird. Im kommenden Jahr soll die Stadtverwaltung eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum (Vergnügungssteuersatzung) ausarbeiten. Darin muss dann nicht nur die endgültige Abschaffung der Steuer auf Tanzveranstaltungen verankert werden; die Einnahmeausfälle sollen kompensiert werden, indem die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte von 5,5 auf 6 Prozent erhöht wird.