„Ich bin stolz auf das Ergebnis, das wir in schwierigen Verhandlungen erreicht haben. Denn wir modernisieren damit europäisches Arbeitsrecht und passen es an neue Arbeitsformen an, die immer mehr zunehmen. Nun erhalten Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen mehr Schutz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit. Durch die neue Richtlinie werden weitere 2-3 Millionen Arbeitnehmer erfasst, die bisher ausgeschlossen waren: zum Beispiel Plattformarbeiter, Hausangestellte, Belegarbeiter, Arbeiter mit Nullstundenverträgen und andere Kurzzeitbeschäftigte. Auch in Deutschland profitieren Millionen Arbeitnehmer von den Verbesserungen - gerade weil auch hierzulande leider nur noch eine Tarifbindung von 52% besteht.
Jetzt müssen alle Arbeitnehmer in Europa bei Beschäftigungsbeginn, d.h. innerhalb der ersten Woche, schriftlich über ihre Grundrechte und -pflichten informiert werden, also die Vergütung, den Arbeitsplan und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Damit für kleine und mittlere Unternehmen kein unverhältnismäßig großer Bürokratieaufwand besteht, kann das auch per E-Mail geschehen.
Mit der Novellierung der Richtlinie werden jedoch nicht nur Informationsrechte verbessert. Diese Richtlinie führt auch ganz neue Rechte für Arbeitnehmer ein. Damit wird nun mehr Verlässlichkeit hergestellt. So darf die Probezeit im Normalfall nicht länger als 6 Monate dauern. Außerdem können Arbeitgeber Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmern nicht untersagen, eine weitere Beschäftigung aufzunehmen. Arbeitnehmer mit Abrufverträgen wie Nullstundenverträgen müssen ausreichend im Voraus informiert werden, wann sie zur Arbeit gerufen werden können und für welche Zeiträume. Arbeitnehmer haben das Recht auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber derartige Arbeitsaufträge kurzfristig, d.h. nicht unter Einhaltung einer bestimmten Frist cancelt.
Unnötige bürokratischer Mehraufwand für kleinere und mittlere Unternehmen und eine europaweite Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs - beides im ursprünglichen Kommissionsentwurf enthalten - konnten wir verhindern. Dadurch bleibt die Richtlinie lebensnah und respektiert das fundamentale Prinzip der Subsidiarität.
Diese Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung eines sozialen Europas. Die Änderungen werden sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugutekommen, indem sie die Sozialstandards in der gesamten EU anheben. Wir sind auf dem richtigen Weg, um die Europäische Säule der sozialen Rechte zu realisieren. Durch diese Richtlinie werden wir alle, Bürgerinnen und Bürger der EU, stark profitieren! Es ist großartig, für 200 Millionen Arbeitnehmer in Europa Verbesserungen zu erreichen: gut für Arbeitnehmer, gut für Europa!“
Hintergrund:
Mit der Richtlinie werden neue Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen; insbesondere der Schutz von Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen wird damit verbessert. Zugleich wurde verhindert, dass die Arbeitgeber unverhältnismäßig zusätzlich belastet werden. Auch die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes ist gewahrt. Die heute verabschiedete Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erneuert die seit 28 Jahren nicht aktualisierte Richtlinie aus dem Jahr 1991 zurück, die vorschrieb, Arbeitnehmern innerhalb der ersten zwei Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu unterrichten.